Beitragsordnung für den Lohnsteuerhilfeverein Velen e. V.

Alle Beiträge inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, genehmigt durch die Gründer-Mitgliederversammlung am 21.05.2020
gültig ab dem 01.01.2021:

Jahresbeitrag: ______________________ EUR      270,-

Ermäßigte Beiträge bei Jahreseinkommen unter:

EUR 230.000,- ________________________ EUR  240,-

EUR 190.000,- ________________________ EUR  210,-

EUR 150.000,- ________________________ EUR  180,-

EUR 110.000,- ________________________ EUR  150,-

EUR   90.000,- ________________________ EUR  110,-

EUR   70.000,- ________________________ EUR    90,-

EUR   50.000,-  _______________________ EUR     75,-

Mindestbeitrag bis

EUR   10.000,- ________________________ EUR    60,-

Der erste Jahresbeitrag und ggf. rückwirkende Jahresbeiträge sind beim Eintritt in den Verein zu entrichten. Die Folgebeiträge sind am 20. Januar eines jeden Jahres fällig.

Beitragsermäßigungen, die über die hier unter sozialen Gesichtspunkten vorgenommene Staffelung hinausgehen, sind nur im Ausnahmefall zulässig. Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn Eheleute beide beraten werden und damit beide Mitglied des Vereins sein müssen.

Satzungsgemäß ist die Beitragspflicht nicht von der Inanspruchnahme der Vereinsleistung abhängig.

Die Beitragseinstufung erfolgt über die Beratungsstelle. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.